Kosten

Die Kosten für die Behandlung einer krankheitswertigen psychischen Störung werden in Deutschland in der Regel von den Krankenkassen übernommen. In welchem Umfang dies geschieht, ist vom jeweiligen Versicherungsträger abhängig. Wir rechnen unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. 

Grundsätzlich schließen Sie mit uns zu Beginn der Behandlung einen Honorarvertrag und können sich die Kosten nach Einreichen der Rechnungen vom jeweiligen Kostenträger erstatten lassen. Eine Ausnahme bilden Versicherte in der Heilfürsorge, hier erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger.

Zur Orientierung finden Sie hier eine Aufstellung der wichtigsten Kosten, die im Rahmen einer Psychotherapie entstehen können.

PKK - Beihilfe - Heilfürsorge

Wenn Sie privat versichert sind, ist in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie übernimmt. Erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie, ob diese von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Wenn dies der Fall ist, kann es sein, dass dennoch nach der Probatorik ein anonymisierter Bericht an einen Gutachter erstellt werden muss, der die Notwendigkeit einer Therapie prüft.

Versicherte, die auch einen Beihilfeanspruch haben, können in der Regel die probatorischen Sitzungen in Anspruch nehmen, bevor ein Antrag bei der entsprechenden Beihilfestelle gestellt werden muss. Welche Formulare für den Antrag genutzt werden müssen, erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Die weitere Psychotherapie kann erst erfolgen, wenn der Antrag durch die Beihilfestelle bewilligt worden ist. In der Regel ist auch hier ein anonymisierter Bericht an einen Gutachter notwendig.

Bundespolizisten und Soldaten haben einen Anspruch auf Heilfürsorge. Wenn Sie sich bei uns behandeln lassen wollen, dürfen wir die Behandlung nach der Psychotherapie-Richtlinie durchführen, diese entspricht dann in ihrer Ausgestaltung der Therapie innerhalb einer Kassenzulassung. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Abrechnungsstelle der Heilfürsorge. Sie selbst müssen in diesem Fall keine Rechnungen selbst bezahlen.

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen möchten, können Sie diese jederzeit ohne Zustimmung Ihrer Krankenkasse aufnehmen. In diesem Fall ist es nicht notwendig, sich an formale Vorgaben der Krankenkassen zu halten. Es besteht lediglich der Honorarvertrag zwischen Ihnen und unserer Praxis. Es werden damit auch keine Diagnosen an Versicherungsträger übermittelt, was in manchen Lebenssituationen von Vorteil sein kann. Zudem kann die Therapie sofort beginnen, ohne dass zuvor eine Probatorik notwendig ist. Eventuell können Sie die Behandlungskosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen.

Gesetzlich Versicherte/
Kostenerstattung

Im Rahmen eines halben Versorgungsauftrags können wir einige gesetzlich versicherte Patienten in der Woche behandeln. Die Wartezeiten können sich hier aufgrund der von der kassenärztlichen Vereinigung vorgegebenen Begrenzung der Stundenanzahl von denen im Rahmen einer Privatbehandlung deutlich unterscheiden. Unsere Warteliste wird auch nach Dringlichkeit bzw. Passung (z.B. im Rahmen von Gruppentherapien) geführt, melden Sie sich also gern bei uns, Sie erhalten dann Auskunft, wie lange Sie etwa warten werden müssen.

Paar- und Elternberatung

Sowohl die Paar- als auch die Elternberatung behandelt keine krankheitswertigen Störungen und wird daher von den Krankenversicherungen nicht übernommen. Die Kosten einer solchen Beratung müssen daher von Ihnen selbst übernommen werden. Für eine Sitzung von 75 Minuten Dauer fallen Kosten in Höhe von 150€ an.